Eilmeldung: Meta wird Sie digital klonen. So können Sie widersprechen.

Ab dem 27. Mai 2025 verwendet Meta Ihre öffentlichen Beiträge auf Facebook und Instagram um KI-Systeme zu trainieren. In diesem Beitrag beleuchten wir, was dahintersteckt und wie Sie widersprechen können.

Was Meta mit Ihren Inhalten vorhat

Meta verwendet Ihre öffentlichen Texte, Fotos, Videos und Kommentare, um eigene KI-Systeme zu trainieren. Auch Ihre Interaktionen als Unternehmen können betroffen sein. Viele Nutzerinnen und Nutzer stimmen dieser Nutzung zu, ohne es bewusst zu merken. Meist geschieht das durch unscheinbare Hinweise in den Nutzungsbedingungen. Wenn Ihre Inhalte frei sichtbar sind, können sie analysiert und nachgebildet werden. Das bezeichnet man als digitalen Klon. Dabei entstehen neue Inhalte, die sich kaum vom Original unterscheiden, aber automatisiert erzeugt werden.

Wo Ihre Zustimmung aufhört und das Risiko beginnt

Laut Datenschutzgrundverordnung braucht jede Datenverarbeitung eine klare rechtliche Grundlage. Meta beruft sich auf ein sogenanntes berechtigtes Interesse. Ob das rechtlich ausreicht, ist fraglich. Wahrscheinlich haben Sie Ihre Inhalte mit einem anderen Ziel veröffentlicht. Eine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung für KI haben Sie dabei nicht gegeben. Genau das ist das Problem. Ihre Inhalte werden für andere Zwecke verwendet, ohne Ihre aktive Entscheidung. Besonders wenn Sie in der Region Heilbronn geschäftlich tätig sind, sollten Sie jetzt prüfen, ob Ihre Beiträge betroffen sind.

Wie Sie der KI-Nutzung konkret widersprechen

Meta bietet Ihnen ein Online-Formular, mit dem Sie der Nutzung Ihrer Inhalte widersprechen können. Dieses finden Sie im Privacy Center. Dort haben Sie die Möglichkeit, für Facebook und Instagram getrennt festzulegen, dass Ihre Inhalte nicht für KI verwendet werden dürfen. Der Ablauf ist unkompliziert. Sie müssen nur angeben, dass Sie nicht Teil des Trainings sein möchten. Wenn Sie ein Unternehmen führen, sollten Sie zusätzlich Ihre internen Social-Media-Richtlinien anpassen. Prüfen Sie regelmäßig, welche Inhalte öffentlich sichtbar sind, und beschränken Sie die Sichtbarkeit, wenn nötig.

Wir empfehlen, den Widerspruch bis spätestens zum 26. Mai 2025 einzureichen, da Meta ab dem 27. Mai 2025 mit der Nutzung der Daten für KI-Training beginnen möchte. Ein späterer Widerspruch bezieht sich nur auf Inhalte, die nach dem Zeitpunkt des Widerspruchs veröffentlicht werden.

Widerspruchsformular für Facebook
Widerspruchsformular für Instagram

Was Sie als Unternehmen jetzt tun sollten

Wenn Sie Inhalte auf Facebook oder Instagram veröffentlichen, können diese ohne Ihr Wissen in KI-Systeme übernommen werden. Das betrifft nicht nur Marketingtexte, sondern auch Bilder und Videos Ihrer Marke. Wenn daraus automatisiert neue Inhalte entstehen, verlieren Sie die Kontrolle über Ihre Außendarstellung. Reichen Sie deshalb unbedingt den Widerspruch ein, um Ihre Inhalte künftig bestmöglich zu schützen.

Was Sie aus der aktuellen Entwicklung mitnehmen sollten

Meta nutzt Ihre öffentlichen Beiträge für eigene technische Zwecke. Wenn Sie in sozialen Netzwerken aktiv sind, sollten Sie jetzt handeln. Viele Ihrer Inhalte werden künftig von Maschinen verarbeitet. Es liegt bei Ihnen, ob das mit oder ohne Ihre Zustimmung geschieht. Prüfen Sie, welche Inhalte betroffen sind, und passen Sie Ihre Strategie an. Wer rechtzeitig reagiert, bleibt Herr über die eigene Marke.

Jetzt handeln statt warten

Die Kontrolle über Ihre Inhalte entscheidet über Vertrauen und Wirkung. Wenn Sie jetzt aktiv werden, vermeiden Sie spätere Risiken. THS MEDIA zeigt Ihnen, wie Sie im Raum Heilbronn Ihre Inhalte sicher, wirksam und rechtssicher gestalten. Setzen Sie auf Klarheit und schützen Sie Ihre digitale Identität. Lassen Sie prüfen, wo Handlungsbedarf besteht. Der erste Schritt ist einfach.

Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Dieser Beitrag stellt keine rechtliche Beratung dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Quellenliste

Meta Privacy Center
Offizielle Informationsseite von Meta zur Datenverarbeitung durch Meta AI in Europa. Veröffentlicht am 14. April 2025. Enthält Details zur geplanten KI-Nutzung und Hinweise zum Widerspruch.
https://privacycenter.meta.com/de/policies/meta-ai/privacy-notice

Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
Kritische Einschätzung zu Meta AI und Anleitung zum Widerspruch. Deckt rechtliche und praktische Aspekte für Verbraucher ab.
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-ai-bei-facebook-instagram-und-whatsapp-so-widersprechen-sie-95646

Goodwin Law
Juristische Analyse der Meta-Pläne zur KI-Nutzung im europäischen Kontext unter Berücksichtigung der DSGVO.
https://www.goodwinlaw.com/en/insights/publications/2025/05/insights-otherindustries-training-of-metas-ai-systems

IDPC Malta (Information and Data Protection Commissioner)
Bewertung der Zulässigkeit der KI-Datenverwendung von Meta durch eine europäische Datenschutzbehörde.
https://idpc.org.mt/news-latest/meta-to-use-facebook-and-instagram-personal-data-for-ai-training-gdpr-rights-and-considerations

Meta Newsroom – Offizielle Ankündigung vom 14. April 2025
Globale Ankündigung von Meta zur geplanten Nutzung öffentlicher Inhalte europäischer Nutzer zur Schulung von Meta AI.
https://about.fb.com/news/2025/04/making-ai-work-harder-for-europeans

Reuters – Bestätigung der Datenverwendung und Widerspruchsmöglichkeit
Berichterstattung über Metas KI-Strategie, Einordnung der Rechtslage und Nutzerreaktionen in Europa.
https://www.reuters.com/technology/artificial-intelligence/meta-use-public-posts-ai-interactions-train-models-eu-2025-04-14
https://www.reuters.com/sustainability/boards-policy-regulation/german-rights-group-fails-bid-stop-metas-data-use-ai-2025-05-23